Shootingvereinbarung
zwischen
– AUFTRAGNEHMERIN –
Jana Geschwentner Fotografie,
Inhaberin Jana Geschwentner,
Am Felsenkeller 22, 38259 Salzgitter
und
– AUFTRAGGEBERN –
(Angaben dazu am Ende des Formulars)
wird folgender Vertrag geschlossen:
1.) LEISTUNGEN Auftragnehmerin
- Begleitung des Shootings für die Dauer von ca. 1 Stunde
- Die Fotografin stellt die ausgewählten Bilder und den Film für den Auftraggeber innerhalb von max. 4 Wochen nach dem Shooting in einer persönlichen Online-Galerie zur Verfügung. Die Bilder werden im JPEG Format, der Film im mp4 Format und in höchstmöglicher Auflösung bereitgestellt.
- Eine passwortgeschützte Online Galerie mit Downloadmöglichkeit der Bilder für die Auftragsgeber.
- Die zu erhaltende Bildmenge und Fotoprodukte ergeben sich aus der Auswahl des Auftraggebers.
- Die Herstellung, Bearbeitung und Auswahl der Fotos und Videos, insbesondere der Bildlook, steht im freien künstlerischen Ermessen und Gestaltungsspielraum der Fotografin. Diesbezügliche Reklamationen sind daher ausgeschlossen. Es gibt keine verbindliche Mindestlänge des Videos und keine Mindestanzahl an Bildern, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden
- Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.
2.) VERGÜTUNG & ZAhlung
- Für die unten genannten Leistungen wird eine Gründgebühr in Höhe von 250,00 Euro/Std. inkl. MwSt, zzgl. der Beträge, die sich für die Auswahl aus dem Angebot ergeben. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Grundgebühr + Bilder-/Einzelpreis oder Kollektionspreis.
- Mit der Bestätigung und Abschicken dieser Vereinbarung wird die Grundgebühr i.H.v. 250,00€ inkl. MwSt fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Der Bilder-/Einzelpreis oder Kollektionspreis ist nach erhalt der Bildauswahlsuswahl fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.. Die Bereitstellung der Fotos und des Videos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
- Mit der Bestätigung und Abschicken dieses Vertrages an die Auftragsnehmerin sowie der Leistung des Grundpreises gilt der Termin als verbindlich gebucht.
- Die Auftraggeber verpflichten sich zur Übernahme der vereinbarten Kosten wie oben aufgeführt.
- Bei Änderungen am Auftrag und zeitlicher Überschreitung der vereinbarten Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.
3.) NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
- Urheber der während des Fotoshootings entstandenen Lichtbilder und Videoaufnahmen ist und bleibt die Fotografin.
- Die Lichtbilder und der Erinnerungsfilm dürfen von den Auftraggebern ausschließlich für private Zwecke (z.B. Fotoalben und Social Media-Profile) genutzt werden (einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht). Jede darüber hinausgehende, insbesondere kommerzielle Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Die Fotografin ist an geeigneter Stelle als Urheber der Lichtbilder anzugeben.
- Die Lichtbilder und Videoaufnahmen dürfen nur in unveränderter Form verwendet werden. Die Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Videoaufnahmen, insbesondere durch Composings, Montagen, Fotofilter oder sonstige Manipulationen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
- Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Fotos und Videoaufnahmen im Rohformat.
4.) ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT
- Die Fotografin liefert die Fotoprodukte mit den ausgewählten Fotoabzügen innerhalb von max. 6 Wochen nach Erhalt der Bildauswahl.
- Die Auftraggeber erhalten darüber hinaus den Zugang zu einer Onlinegalerie mit den Bildern in hochauflösendem JPG-Format und dem Video. Diese Online Galerie steht mindestens 1 Jahr zur Verfügung. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche, bei dem Fotoshoting angefertigte, Lichtbilder und Videoaufnahmen auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden.
- Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke sowie Videoaufnahmen im Eigentum der Fotografin.
- Die Leistungen der Fotografin gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke sowie Videoaufnahmen zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne dir Fotografin auf etwaige Mängel hinzuweisen.
5.) VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG
- Mit fristgerechtem Absenden dieser Vereinbarung und Zahlung der Grundgebühr gilt der Termin – für beide Seiten – als verbindlich gebucht. Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
- Erfolgt eine Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretenen Gründe, so bleibt es zur Zahlung der vereinbarten Anzahlung verpflichtet. Die weitere Vergütung wird nicht fällig. In diesem Fall bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.) Haftung
- Für Schäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Ausführung stehen, haftet die Fotografin für eigenes Verhalten oder für das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Insoweit haftet die Fotografin auch für einfache Fahrlässigkeit.
- Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die weder von der Fotografin noch vom Auftraggeber zu vertreten sind, befreien die Parteien für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen sind die Parteien nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt eine bereits gezahlte Anzahlung unmittelbar erstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
7.) RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE
- Die Auftraggeber entscheiden spätestens nach der Bildübergabe, ob sie mit einer Veröffentlichung der, bei dem Fotoshooting entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografin sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin einverstanden sind. Dann darf die Fotografin die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin dient.
- Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbild von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Herstellung entsprechender Aufnahmen einverstanden sind. Einschränkungen teilen sie der Fotografin rechtzeitig mit.
8.) MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbild von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Herstellung entsprechender Aufnahmen einverstanden sind. Einschränkungen teilen sie der Fotografin rechtzeitig mit.
9.) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.
- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat diese zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihrer Geltung einverstanden.
Angaben zum Auftraggeber und Details zur Familie