Vertrag zur Erstellung einer Hochzeitsreportage

Vertrag zur Erstellung einer Hochzeitsreportage

zwischen 

– AUFTRAGNEHMERIN –

Jana Geschwentner Fotografie,
Inhaberin Jana Geschwentner,
Am Felsenkeller 22, 38259 Salzgitter

und

– AUFTRAGGEBERN –
(Angaben dazu am Ende des Formulars)

wird folgender Vertrag geschlossen:

Das Brautpaar beauftragt die Fotografin mit der Herstellung von Lichtbildern und Viedeoaufnahmen während der fotografischen Begleitung ihrer Hochzeitsfeier:

1.) LEISTUNGEN Auftragnehmerin

  1. Begleitung der Hochzeit für die Dauer der oben vereinbarten Stunden
  2. Anzahl der Bildmenge ist  abhängig von der Dauer, der Gästeanzahl, der Location, der gewünschten Ereignisse usw.
  3. Die Fotografin stellt die ausgewählten Bilder und den Film für den Auftraggeber innerhalb von max. 8 Wochen nach der Hochzeit in einer persönlichen Online-Galerie zur Verfügung. Die Bilder werden im JPEG Format, der Film im mp4 Format und in höchstmöglicher Auflösung bereitgestellt.
  4. Eine passwortgeschützte Online Galerie mit Downloadmöglichkeit der Bilder für das Brautpaar sowie deren Freunde & Familie.
  5. Wedding Box mit USB- Stick und ausgewählten Prints im 13×19 Format
  6. Die Herstellung, Bearbeitung und Auswahl der Fotos und Videos, insbesondere der Bildlook, steht im freien künstlerischen Ermessen und Gestaltungsspielraum der Fotografin. Diesbezügliche Reklamationen sind daher ausgeschlossen. Es gibt keine verbindliche Mindestlänge des Videos und keine Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar zur Verfügung gestellt werden
  7. Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.

2.) VERGÜTUNG & ZAhlung

  1. Für die oben genannten Leistungen wird eine Vergütung in Höhe von 300,00 Euro/Std. inkl. MwSt, zzgl. 0,30 Euro/km Fahrtkosten ab 20km Entfernung vom Wohnort der Fotografin vereinbart. Optional können weitere Leistungen (Kennenlernshooting, Fotoprodukte, etc.) hinzugekauft werden. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der gewünschten Dauer der Begleitung, der Entfernung und ggf. weiterer Leistungen.
  2. Mit der Bestätigung und Abschicken dieses Vertrages wird eine Vorauszahlung i.H.v. 30% des Gesamtpreises fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Der Restbetrag ist nach der Hochzeit fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.. Die Bereitstellung der Fotos und des Videos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
  3. Mit der Bestätigung und Abschicken dieses Vertrages an die Auftragsnehmerin sowie der Leistung der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich gebucht.
  4. Die Auftraggeber verpflichten sich zur Übernahme der vereinbarten Kosten wie oben aufgeführt.
  5. Bei Änderungen am Auftrag und zeitlicher Überschreitung der vereinbarten Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.

3.) NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

  1. Urheber der während der Hochzeitsreportage entstandenen Lichtbilder und Videoaufnahmen ist und bleibt die Fotografin.
  2. Die Lichtbilder und der Erinnerungsfilm dürfen von dem Brautpaar ausschließlich für private Zwecke (z.B. Fotoalben und Social Media-Profile) genutzt werden (einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht). Jede darüber hinausgehende, insbesondere kommerzielle Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Die Fotografin ist an geeigneter Stelle als Urheber der Lichtbilder anzugeben.
  3. Die Lichtbilder und Videoaufnahmen dürfen nur in unveränderter Form verwendet werden. Die Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Videoaufnahmen, insbesondere durch Composings, Montagen, Fotofilter oder sonstige Manipulationen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf das Brautpaar über.
  5. Das Brautpaar hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Fotos und Videoaufnahmen im Rohformat.

4.) ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die Fotografin liefert die Wedding Box mit den ausgewählten Fotoabzügen und dem USB-Stick mit den bearbeiteten Lichtbildern in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von max. 6 Wochen nach Erhalt der Bildauswahl.
  2. Die Auftraggeber erhalten darüber hinaus den Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie mit den Bildern in hochauflösendem JPG-Format und dem Video. Diese Online Galerie steht mindestens 1 Jahr zur Verfügung. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte, Lichtbilder und Videoaufnahmen auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden.
  3. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke sowie Videoaufnahmen im Eigentum der Fotografin.
  4. Die Leistungen der Fotografin gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke  sowie Videoaufnahmen zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne dir Fotografin auf etwaige Mängel hinzuweisen.

5.) VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG

  1. Mit fristgerechtem Absenden dieser Vereinbarung und Leistung der Anzahlung gilt der Termin – für beide Seiten – als verbindlich gebucht. Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
  2. Erfolgt eine Kündigung des Auftrages durch das Brautpaar aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretenen Gründe, so bleibt es zur Zahlung der vereinbarten Anzahlung verpflichtet. Die weitere Vergütung wird nicht fällig. In diesem Fall bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.) Haftung

  1. Für Schäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Ausführung stehen, haftet die Fotografin für eigenes Verhalten oder für das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Insoweit haftet die Fotografin auch für einfache Fahrlässigkeit.
  2. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die weder von der Fotografin noch vom Brautpaar zu vertreten sind, befreien die Parteien für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen sind die Parteien nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt eine bereits gezahlte Anzahlung unmittelbar erstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7.) RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

  1. Die Auftraggeber entscheiden spätestens nach der Bildübergabe, ob sie mit einer Veröffentlichung der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografin sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin einverstanden sind. Dann darf die Fotografin die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin dient.
  2. Das Brautpaar stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbild von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Herstellung entsprechender Aufnahmen einverstanden sind. Einschränkungen teilen sie der Fotografin rechtzeitig mit.

8.) MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES BRAUTPAARES

  1. Das Brautpaar hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
  2. Das Brautpaar stellt sicher, dass an den jeweiligen Lokalitäten das Fotografieren erlaubt ist.
  3. Das Brautpaar stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbild von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Herstellung entsprechender Aufnahmen einverstanden sind. Einschränkungen teilen sie der Fotografin rechtzeitig mit.

9.) SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.
  3. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat diese zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihrer Geltung einverstanden.

Angaben zum Auftraggeber und Details der Hochzeit

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner